Heutzutage ist in Europa ein freier Zugang zu medizinischer Versorgung nicht für alle Menschen möglich. Davon betroffen sind besonders Asylbewerber und "Menschen ohne Papiere“ mit ihren Kindern. Die Berufsethik der im Gesundheitswesen Beschäftigten wird immer herausgefordert, wenn Menschen durch administrative Hürden oder einschränkende Gesetze ausgeschlossen werden, wenn von uns verlangt wird, personenbezogene Daten an die Ausländerbehörden zu übermitteln und wenn diskriminierende Praktiken weiterhin erlaubt sind.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir unsere berufsethischen Verpflichtungen geltend machen. Mit der Unterschrift der Europäischen Erklärung für einen freien Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Papiere verlangen wir, dass uns offiziell erlaubt wird, medizinische Versorgung denjenigen zukommen zu lassen, die es brauchen, egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben.
Diese Europäische Erklärung wurde im Mai 2010 bereits in Griechenland herausgegeben und wird jetzt an das Gesundheitsministerium ausgehändigt. Zahlreiche Organisationen und Beschäftigte im Gesundheitswesen haben die Erklärung bereits unterzeichnet – unter ihnen sind auch der Ständige Ausschuss Europäischer Ärzte und das Netzwerk "Active Citizenship“.
In den meisten Ländern der Europäischen Union haben Menschen ohne Aufenthaltstitel erhebliche Probleme, Zugang zur medizinischen Versorgung zu finden. Zum einen liegt es an restriktiven Aufenthalts- und Leistungsgesetzen, die die Kostenübernahme für medizinische Leistungen einschränken oder verbieten, zum anderen erschweren administrative Hürden und die komplexen, sowie z.T. diskriminierenden Strukturen der Gesundheitssysteme den barrierefreien Zugang. Hinzu kommen die Ängste der irregulären Migranten, entdeckt und abgeschoben zu werden. Diese halten sie davon ab, notwendige medizinische Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Diese Situation widerspricht nicht nur Artikel 25 der UN-Menschenrechtskonvention1 sondern auch unserer medizinischen Standesethik, welche betont, dass, jeder, ohne Unterschied, (…) ein Recht auf angemessene ärztliche Versorgung [hat].2 Als Beschäftigte im Gesundheitswesen sehen wir uns verpflichtet, die Rechte unserer Patientinnen und Patienten zu wahren und uns schützend vor sie zu stellen.
In Anbetracht dessen bekräftigen wir unser Engagement für einen freien und uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Patientinnen und Patienten und somit auch für Menschen ohne Papiere.
Deswegen:
1. FORDERN wir, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Entscheidung, welche Behandlung für ihre Patientinnen und Patienten angemessen ist, allein nach medizinischer Indikation und Notwendigkeit treffen können. Der Aufenthaltstatus der Patientinnen und Patienten darf kein Kriterium für die Art, den Umfang und die Dauer medizinischer Versorgung sein.
2. FORDERN wir, dass die Kosten der Behandlung von Personen ohne Aufenthaltstitel vom Staat übernommen werden, wenn die Hilfesuchenden mittellos sind. Des Weiteren fordern wir, dass alle administrativen Hürden, die den Zugang zur medizinischen Versorgung erschweren, abgebaut werden.
3. ERINNERN wir daran, dass Ärztinnen und Ärzte und das Fachpersonal im Gesundheitswesen der Schweigepflicht unterliegen. Folglich lehnen wir jegliche Weitergabe von PatientInnendaten an Ausländerbehörden ab.
4.BETONEN wir die Notwendigkeit, dass sowohl das Personal im Gesundheitswesen als auch die Betroffenen ausführlich über die Rechtsansprüche und die vorhandenen Möglichkeiten der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus informiert werden.
1 Universal Declaration of Human Rights (1948)
2 Deklaration von Lissabon des Weltärztebundes zu den Rechten des Patienten